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 Mittwoch, 10.03.2010
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Rote Liste

 

Rote Liste

Die Rote Liste umschreibt ein Arzneimittelverzeichnis welches in Deutschland (einschließlich der von der EU zugelassenen Präparate) über die Rote Liste Service GmbH herausgegeben und verlegt wird.

Darin sind kurze und detaillierte Informationen zu bestimmten Medizinpräparaten enthalten. Diese werden zusammengestellt aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen. Im Hauptverzeichnis werden alle Medikamente mit Wirkstoffen, Hilfsstoffen, Packungsgrößen, Anwendung, Dosierung, Nebenwirkungen etc. angegeben.

Die Rote Liste dient dazu, Ärzte und Apotheken über die im Handel erwerbbaren Medizinprodukte zu informieren.

Seit dem Jahre 1935 erscheint eine jährlich aktualisierte Buchausgabe der roten Liste, seit den 1990er Jahren halbjährlich nun auch in elektronischer Form.  Bereits in der Ausgabe der roten Liste im Jahre 2008 wurden 8.800 Produkteinträge mit knapp 11.000 verschiedenen Darreichungsformen und ca. 2500 verschiedenen medizinisch wirksamen Stoffen von 480 Unternehmen verarbeitet worden. Die gedruckte Version der roten Liste zählt als klassische Darreichungsform und muss im Buchhandel vom jeweiligen Fachkreis käuflich erworben werden.

Für Fachkreise (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Kliniken, etc.) wird die rote Liste online beispielsweise auf http://www.rote-liste.de/Online/login_html kostenlos zur Verfügung gestellt. Hierbei ist ein Passwortzugang von Nöten, welcher das Webeverbot (verankert im Heilmittelwerbegesetz, kurz HWG) für rezeptpflichtige Medikamente sicherstellt. Hierfür muss sich der jeweilige Facharzt, etc. auf der Seite registrieren und eine Kennung anfordern. Fachkreise können die rote Liste weiterhin auch als CD-Rom sowie als Palm/Pocket PC Lösung für PDA’s erwerben.  Weiterhin ist die rote Liste in verschiedenen Datenbanken durch die Vergabe von Datenlizenzen verankert. Ob ein Präparat in der roten Liste veröffentlicht wird, liegt nicht in der Hand eines bestimmten Pharmaverbandes, es liegt allein in der Verantwortung der Firmen.



 
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