Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten
Luxemburg/Brüssel (dpa) - Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten. Das entsprechende deutsche «Apothekengesetz» ist vereinbar mit Europarecht, wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg urteilte.
Die deutschen Regeln schränkten zwar die Niederlassungsfreiheit in der EU ein, hieß es in der Urteilsbegründung. Diese Beschränkung lasse sich jedoch mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Damit kann die niederländische Internet-Apotheke DocMorris auch weiter keine Apothekenkette in Deutschland aufziehen.
Das Verwaltungsgericht in Saarbrücken hatte sich im März 2007 an die obersten EU-Richter gewandt (Rechtssachen: C-171/07 und C-172/07). Hintergrund war, dass die Regierung des Saarlandes der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris im Sommer 2006 das Betreiben einer Apotheke genehmigt hatte. Dagegen klagten mehrere Inhaber saarländischer Apotheken, die Kammer sowie der Deutsche Apothekenverband (ABDA).
DocMorris ist eine Tochterfirma des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der wiederum mehrheitlich dem Familienunternehmen Haniel gehört und bereits gut 2 300 Apotheken betreibt. Mit einem Umsatz von gut 35 Milliarden Euro im Jahr zählt der deutsche Apothekenmarkt zu den größten der Welt.
Der EU-Generalanwalt Yves Bot hatte sich gegen die Marktöffnung ausgesprochen. Er befand, die Niederlassungsfreiheit der EU dürfe zugunsten der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneien eingeschränkt werden. Die Bundesregierung begrüßte das Plädoyer. Beobachter warfen Bot indes Befangenheit vor, da seine Frau und Tochter Apothekerinnen seien. Der EuGH ist an die Voten der Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen aber meistens.
Quelle: Die Welt
Die deutschen Regeln schränkten zwar die Niederlassungsfreiheit in der EU ein, hieß es in der Urteilsbegründung. Diese Beschränkung lasse sich jedoch mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Damit kann die niederländische Internet-Apotheke DocMorris auch weiter keine Apothekenkette in Deutschland aufziehen.
Das Verwaltungsgericht in Saarbrücken hatte sich im März 2007 an die obersten EU-Richter gewandt (Rechtssachen: C-171/07 und C-172/07). Hintergrund war, dass die Regierung des Saarlandes der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris im Sommer 2006 das Betreiben einer Apotheke genehmigt hatte. Dagegen klagten mehrere Inhaber saarländischer Apotheken, die Kammer sowie der Deutsche Apothekenverband (ABDA).
DocMorris ist eine Tochterfirma des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der wiederum mehrheitlich dem Familienunternehmen Haniel gehört und bereits gut 2 300 Apotheken betreibt. Mit einem Umsatz von gut 35 Milliarden Euro im Jahr zählt der deutsche Apothekenmarkt zu den größten der Welt.
Der EU-Generalanwalt Yves Bot hatte sich gegen die Marktöffnung ausgesprochen. Er befand, die Niederlassungsfreiheit der EU dürfe zugunsten der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneien eingeschränkt werden. Die Bundesregierung begrüßte das Plädoyer. Beobachter warfen Bot indes Befangenheit vor, da seine Frau und Tochter Apothekerinnen seien. Der EuGH ist an die Voten der Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen aber meistens.
Quelle: Die Welt







